2. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 (VRPG) enthält keine explizit erwähnten Legitimationsvoraussetzungen für die Einreichung einer Einsprache bei Strassenbauprojekten. Es rechtfertigt sich indessen, die in § 38 VRPG für die Beschwerde aufgeführten Legitimationsvoraussetzungen sinngemäss auch bei der Einsprache anzuwenden. (...)