Wanderwege Einsprachen gegen Wanderwege beurteilt der Kanton. Die Berechtigung zur Erhebung einer Einsprache beurteilt sich nach § 38 VRPG. Sachverhalt Das fragliche Bauprojekt in der Gemeinde Mellikon sieht eine neue Linienführung des Wanderweges bei der Tägerbachmündung an der K 131, km 0.000 - 0.070 vor. Der Wanderweg (Wegbreite ca. 1 m) soll neu entlang der Strassenböschung über das Durchlassbauwerk des Tägerbaches geführt werden. Das bisher bestehende Tägerbachbrücklein soll dabei abgerissen werden.