Er lässt sich indessen auch ohne eine derart gravierende Unterschreitung des Minimalabstandes verwirklichen. So könnte das Gerätehaus etwa unterhalb der zum Gemüsegarten führenden Treppe (vgl. dazu die vom Beschwerdeführer eingereichte aussagekräftige Fotografie, act. 14) ohne weiteres in einer Distanz von über 10 m zur Stockgrenze erstellt werden. Dadurch liesse sich unter Umständen sogar eine mindestens ebenso grosse räumliche Nähe zum Gemüsegarten herstellen, und der Schopf könne aufgrund der Topographie des Grundstücks vermutlich wohl besser ins Gelände eingefügt werden als am nachgesuchten Standort.