Mit diesen Vorschriften werden vor allem gesundheits- und forstpolizeiliche, aber auch landschaftsschützerische und raumplanerische Ziele verfolgt. Insbesondere wollte der Gesetzgeber Beeinträchtigungen im Bestand und in der Bewirtschaftung der Wälder verhindern sowie die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes erhalten. Die Waldabstandsvorschriften dienen aber auch der konkreten Gefahrenabwehr; Bewohner und Bauten am Waldrand sollen durch stürzende Bäume nicht gefährdet werden, und es soll vermieden werden, dass die Wohnhygiene unter Feuchtigkeit oder einem zu starken Schattenwurf durch einen nahen Wald leidet.