c) aa) Aus dem sehr knapp gehaltenen (zweiten Vorentscheid )Gesuch ist nicht zu entnehmen, welche Fragen unter "Standort" erfasst werden. Im Entscheiddispositiv wird dies ebenfalls nicht geklärt: Bewilligt wird der "neue Standort". (…) In den Erwägungen zum Vorentscheid umschreibt der Gemeinderat den Gesuchsgegenstand "neuer Standort" mit den Grenzabständen, verweist dann zum Stichwort "Standort" auf die "Verschiebung gegenüber dem ersten Vorentscheidgesuch" und kommt zum Schluss, dass die Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten seien. Dazu ist anzumerken, dass das erste Vorentscheidgesuch die Grenz- und Gebäudeabstände gar nicht umfasste.