"Im Übrigen werden die Punkte, welche Auflagegegenstand waren, nämlich Zonenkonformität, Gebäudehöhe und Anzahl Parkplätze, bewilligt. Sie sind im nachfolgenden Vorentscheidverfahren über das leicht geänderte Projekt nicht mehr anfechtbar." (Vorentscheid vom 5. Juli 2004). Dieser Entscheid blieb unangefochten. In einem zweiten Vorentscheidverfahren wurde alsdann vor allem der neue Standort zum Thema gemacht. Der Gemeinderat erteilte hierfür am 20. September 2004 seine Zustimmung und wies die eingegangenen Einsprachen ab. Dagegen erhoben mehrere Personen Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Aus den Erwägungen 2. Vorentscheid