Vorentscheid Ein Vorentscheid setzt voraus, dass der Sachverhalt hinreichend konkretisiert ist und es um Rechtsfragen geht, die sich losgelöst von der Detailprojektierung beantworten lassen (Erw. 2a). Die Gebäude- und die Firsthöhe sowie die Geschossigkeit können in einem Vorentscheid nicht verbindlich entschieden werden, wenn das Projekt noch eine Verschiebung um 8.50 m erfährt (Erw. 3e).