Eine Gutheissung der im vorliegenden Verfahren gestellten Anträge setzt voraus, dass die Beschwerdeführenden den Rückbau der fraglichen Bauten heute noch erzwingen können (vgl. AGVE 1994, S. 365). Hinsichtlich des Anspruchs berechtigter Dritter, ein Tätigwerden des Gemeinderats gestützt auf § 159 Abs. 1 BauG zu verlangen und durchzusetzen, gilt zusammengefasst folgende Rechtsprechung (vgl. zum Folgenden: AGVE 2015, S. 430 ff.; zur früheren Rechtsprechung: AGVE 1994, S. 365; 1988, S. 400, 1978, S. 233):