Verwirkung des Beseitigungsanspruchs – Die Nachbarin und der Nachbar verlieren das Recht, die Beseitigung einer rechtswidrigen Baute (Bauen in Verletzung der Baubewilligung) zu verlangen, wenn sie innert drei Monaten seit Kenntnisnahme nicht interveniert haben. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 2. Oktober 2018 (EBVU 18.429) Aus den Erwägungen 4. Rückbauverfügung 4.1