c) Anders müsste die Situation wohl dann beurteilt werden, wenn sicherheitspolizeiliche Gründe für den Bau einer Blockstein- Stützmauer sprechen. Dies ist aber hier nicht der Fall. Die Erdschicht auf dem Dach der Beschwerdegegner ist nur einmal abgerutscht. Dies infolge eines Gewitterregens kurz nach der Dachaufschüttung. In der Zwischenzeit, d.h. nach Verwurzelung der eingesäten Blumen-/Graswiese, hat sich die Aufschüttung stabilisiert. Zudem bringt die Terrainanpassung wie in der Vereinbarung vorgesehen eine weitere Verbesserung der Stabilität.