Die Hecke ist von lokaler Bedeutung und die Frage der Schutzwürdigkeit damit in erster Linie von der Gemeinde zu beantworten. Die Gemeinde bejaht in Ausübung ihrer Autonomie und unter Beachtung des übergeordneten Rechts und der eingangs erwähnten kommunalen Planungsziele die Schutzwürdigkeit dieser Hecke. Dem stehen weder individuelle Rechtsschutzinteressen noch die wegleitenden Rechtsgrundsätze entgegen. (...) Entscheid des Regierungsrats (Art. Nr. 1586) vom 12.07.1995 in Sachen H.H.