e) Heckenpflege und Wertverminderung Der Einsprecher macht geltend, er pflege diese Hecke nicht und es trete eine Wertverminderung seines Landes ein. Wie vorstehend aufgezeigt, sind mit der Schutzausscheidung der Hecke Sandbüel geringfügige Einschränkungen verbunden und eine Wertverminderung, wenn überhaupt, nur schwer zu beziffern. Ein Entschädigungsbegehren stellt der Einsprecher folgerichtig nicht. Abgesehen davon könnte auf ein solches Begehren in diesem Verfahren, mangels Zuständigkeit des Regierungsrates, nicht eingetreten werden.