Selbst wenn aber die Parzelle der Bauzone zugeteilt wäre oder in einer späteren Planungsphase der Bauzone zugeteilt würde, was die Vertreter des Gemeinderates allerdings als wenig wahrscheinlich erachten, da die Bauzone zu gross dimensioniert ist, würde die Hecke die Überbaubarkeit auf Grund der topographischen Verhältnisse nicht beeinträchtigen. Der Einsprecher müsste in diesem Fall, unabhängig von der Schutzwürdigkeit seiner Hecke, mit den angrenzenden Landeigentümern nach einer Lösung für die Erschliessung seiner, auf Grund der Eigentumsverhältnisse und der Topographie, eingeschlossenen Parzelle suchen.