Ferner ist die Überbaubarkeit der Parzelle im aktuellen Zeitpunkt auf Grund des rechtskräftigen Bauzonenplanes nicht gegeben, da die Parzelle gar nicht zur Bauzone gehört. Selbst wenn aber die Parzelle der Bauzone zugeteilt wäre oder in einer späteren Planungsphase der Bauzone zugeteilt würde, was die Vertreter des Gemeinderates allerdings als wenig wahrscheinlich erachten, da die Bauzone zu gross dimensioniert ist, würde die Hecke die Überbaubarkeit auf Grund der topographischen Verhältnisse nicht beeinträchtigen.