Hecke an einer relativ steilen Böschung steht, könnte selbst im Falle ihrer Beseitigung, die dahinterliegende Parzelle weder aus topographischen (Böschung) noch aus verkehrstechnischen Gründen (Strassenverlauf) an dieser Stelle wegmässig erschlossen werden. Die aktuelle Bewirtschaftung wird auf Grund der beschlossenen Massnahme, was den Zugang betrifft, nicht verändert. Eine geringfügige Bewirtschaftungseinschränkung ergibt sich aus dem mit Heckenausscheidung verknüpften Pufferstreifen von drei Metern Breite.