Schliesslich muss die beschlossene Schutzmassnahme verhältnismässig sein. Dies bedeutet, dass sie geeignet und erforderlich ist. Auch muss das öffentliche Interesse an der Schutzmassnahme das private Interesse an der möglichst uneingeschränkten Nutzung der fraglichen Parzelle überwiegen. Diese Anforderungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Die Massnahme ist gesetzlich vorgesehen und geeignet. Auch steht ein milderes Mittel nicht zur Verfügung und steht die Hecke, wie erwähnt, unabhängig von der Nutzungsplanung Kulturland, unter Schutz. Schliesslich ist der Zugang zur fraglichen Parzelle, unabhängig von der Qualifikation der Hecke, schwierig und nicht in jedem Fall gewährleistet. Da die