Unterschutzstellung einer Hecke Art. 18 Abs. 1bis NHG. Rechtliche und sachliche Kriterien für die Ausscheidung einer Hecke als Naturschutzobjekt. Anwendung der Anforderungen gemäss Art. 22ter BV (gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässig) im Einzelfall. Hecke, Begriff, Unterschutzstellung. Sachverhalt Im Rahmen des Erlasses des Kulturlandplanes der Gemeinde H. Wird eine Hecke als Schutzobjekt ausgeschieden. Der Eigentümer erhob Einsprache mit dem Einwand, die vorgesehene Massnahme erlaube ihm nicht mehr, sein Land baulich zu nutzen. Die Hecke sperre ihm den Zugang zum Land. Aus den Erwägungen 4. Die Beurteilung der Schutzmassnahme