Vor dem Hintergrund der Zuverlässigkeit der Befragten, kann der Gemeinderat durchaus auch selektiv befragen, solange Gewähr besteht, dass ein möglichst objektives Umfrageresultat erreicht wird. Weiter wäre auch denkbar, zusätzlich eine neutrale Person, beispielsweise den Ortspolizisten, zu beauftragen, Kontrollen vorzunehmen und seine Feststellungen zu notieren. Sollte sich aufgrund des Ergebnisses ein unklares oder unvollständiges Bild ergeben, so könnte immer noch eine zweite, gezielte Umfrage durchgeführt werden. (...)