Von Interesse muss für die Behörde vorab sein, ob sich weitere Anwohner überhaupt belästigt fühlen und wenn ja, wann, wie lange und in welcher Form Belästigungen vorkommen. Dabei wären wohl Anwohner im Umkreis von rund 100 Meter zu befragen und ihnen eine genügende Zeitspanne von mehreren Wochen einzuräumen, um ihre Feststellungen tätigen zu können. Vor dem Hintergrund der Zuverlässigkeit der Befragten, kann der Gemeinderat durchaus auch selektiv befragen, solange Gewähr besteht, dass ein möglichst objektives Umfrageresultat erreicht wird.