Zweckmässigerweise wird diese Frage im Rahmen einer Befragung der Bevölkerung in der näheren Umgebung der Emissionsquelle abgeklärt. Im Anhang zu diesem Entscheid wird ein Muster einer solchen Umfrage beigefügt. Dabei ist aber festzuhalten, dass diese detaillierte Befragung im vorliegenden Fall eher schon zu weit gehen dürfte und in einer ersten Phase ein weniger weit gehender Fragebogen den Zweck durchaus auch zu erfüllen vermag. Von Interesse muss für die Behörde vorab sein, ob sich weitere Anwohner überhaupt belästigt fühlen und wenn ja, wann, wie lange und in welcher Form Belästigungen vorkommen.