Zum Gewässerschutz führte die Vorinstanz aus, die von einem Pferd täglich ausgeschiedene Urinmenge liege bei 3–6 Liter (im Vergleich zu Rindern mit einer solchen von 25 Litern pro Tag). Die im Stall und auf der Auslauffläche anfallenden Urinmengen stellten keinesfalls eine Gefährdung des Bodens oder gar des Grundwassers dar. Im Stall werde der Urin von den Gummimatten zurückgehalten und von der Einstreu aufgenommen, bevor er zum Boden durchsickern könne; im Auslauf versickere der Urin im Boden, ohne Probleme zu verursachen.