25 USG und Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV genügen muss, ist im vorliegenden Fall ein Immissionsniveau einzuhalten, bei welchem nach richterlicher Beurteilung höchstens geringfügige Störungen auftreten (Planungswertniveau; vgl. BGE 123 II 325, Erw. 4d/bb).