bewilligung emissionsbegrenzende Massnahmen (Auflagen) anzuordnen (Rückversetzung der Umzäunung des Auslaufs auf der Süd-Südostseite auf die Höhe der Flucht der Süd-Südostfassade des Schuppens, zweimal tägliches Misten der Boxen und des Auslaufs, Schliessung der Mistcontainer, die möglichst weit von der Parzelle Nr. 328 entfernt abzustellen sind, Verbot, die Fenster an der Süd-