In diesem Fall läge er bei 11,15 bis 11,2 m (zusätzliche 1,5 m ab dem Schnittpunkt der Süd-Südostfassade mit der West-Südwestfassade) und damit auch klar über der Hälfte des Normabstandes. Im Bereich der Hauszufahrt und des Autounterstands braucht sich niemand längere Zeit aufzuhalten. Deshalb hat der Gemeinderat diesen Raum bei der Bemessung des Abstands zu Recht ausgeklammert. Die vom Gemeinderat angeführte Bise, die aus nordöstlicher Richtung bläst, verschärft die Geruchsimmissionsproblematik aufgrund der Lage des Gebäudes Nr. 2349 für die Bewohner der Parzelle Nr. 328 kaum; für die Bewohner der Bauten auf den Parzellen Nrn.