Das Licht einer Kerze erlangt auf einen Meter Entfernung eine Beleuchtungsstärke von 1 lx (vgl. die diesbezüglichen Angaben auf www.wikipedia.org und www.naturalligthning.wordpress.com). Auch wenn also die Türund Fensteröffnungen im vorliegenden Fall durch Vordächer beschattet werden, kann kein Zweifel daran bestehen, dass im Stallinnern tagsüber bei jeder Witterungslage eine Beleuchtungsstärke von weit mehr als den gemäss Art. 33 Abs. 2 TSchV erforderlichen, eher bescheidenen 15 lx (entsprechend der Beleuchtungsstärke von 15 Kerzen aus einem Meter Entfernung) herrscht.