Mit einer Fläche von 25,6 m ist der im Stall vorgesehene, einzustreuende Liegebereich genügend gross, damit sich problemlos beide Pferde hinlegen können, ohne sich dabei gegenseitig in die Quere zu kommen. Da die Türöffnung auf 2 m verbreitert wird, sollte es auch nicht zum Gedränge kommen, wenn die Pferde gleichzeitig den Durchgang passieren wollen. Wie die Vorinstanz zu Recht festhält, bestünde die optimalste Lösung aus zwei separaten Eingängen. Die Tierschutzverordnung schreibt jedoch derlei nicht vor. 4.3.2.