… Es ist allseits anerkannt, dass die Umnutzung eines Lagerraums oder eines Hobby-, Bastel- und Partyraums in einen Pferdestall eine Zweckänderung im Sinne von § 68 lit. b BauG darstellt. Kontrovers ist, ob diese Zweckänderung zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit der Baute führt. … 4. 4.1. Ein weiterer Projektmangel wird von den Beschwerdeführern und dem Gemeinderat A. darin gesehen, dass der geplante Pferdestall samt Auslauf nicht den Tierschutznormen entspreche. 4.3. 4.3.1.