5 nachfolgend). Gewisse Ungezieferprobleme, die sich bei einer Haltung von lediglich zwei Pferden in Grenzen halten dürften, sind als in ländlichen Gebieten keineswegs unüblicher Belästigungsfaktor hinzunehmen. 3. 3.1. Der zur Umnutzung als Pferdestall vorgesehene Schuppen diente der Beschwerdegegnerin …bis anhin als Hobby-, Bastel- und Partyraum … (oder) als Lagerraum … 2 von 9 3.3.