BE.1995.00154], S. 12). Eine solche Limitierung wird auch in der Wegleitung "Pferd und Raumplanung" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) propagiert; denn je grösser die Zahl der gehaltenen Pferde, desto intensiver sind die Lärm- und Geruchsimmissionen sowie die Ungezieferprobleme (a.a.O., S. 19). Nach Auffassung des ARE hängt von den in der betreffenden Zone zulässigen Aktivitäten und Immission ab, wie viele Pferde in einer Wohnzone gehalten werden dürfen. Realistischerweise liege die Zahl bei etwa drei bis vier Pferden (Wegleitung, S. 19). Die Parzelle Nr. 397 der Beschwerdegegnerin liegt in einem eher ländlich geprägten Raum am Rande des Siedlungsgebiets.