Vorab stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen den kantonalen bzw. kommunalen Bauund Nutzungsvorschriften und dem Immissionsschutzrecht des Bundes. Wo es darum geht, welche Nutzungsstruktur eine Wohnzone aufweisen soll, beruhen kantonale bzw. kommunale Normen auf der originären Rechtsetzungskompetenz der Kantone bzw. Gemeinden auf dem Gebiet der Ortsplanung. Solche Vorschriften können mittelbar ebenfalls dem Schutz der Nachbarn vor Übelständen verschiedenster Art dienen.