Umstritten am vorliegenden Umnutzungsvorhaben mit gewissen baulichen Veränderungen am bestehenden Schuppen sind die Zonenkonformität der geplanten Pferdehaltung, die Geltung des Besitzstandschutzes und damit verbunden die Einhaltung des Grenzabstandes sowie die Einhaltung der massgeblichen Tierschutz-, Immissionsschutz- (Geruch, Lärm) und Gewässerschutzvorschriften. 2. … 2.3. 2.3.1.