aa) Im BGE 118 Ib 485 "Augst/Schutz des Eisvogels" hat das Bundesgericht der Erhaltung natürlicher Lebensräume in der dicht besiedelten Agglomeration Basel mehr Gewicht zugemessen als der vorgesehenen Ueberbauung und der beschränkten Baulandreserven der Gemeinde Augst (BGE 118 Ib 496; der Eisvogel gehört gemäss Roter Liste zur Gefährdungskategorie 3). Auch im Entscheid "Bottmingen/Bruderholz" gewichtete das Bundesgericht den Landschaftsschutz höher als eine bereits vor über dreissig Jahren erfolgte Baulandumlegung (BGE 118 Ia 160 ff.). Zu demselben Ergebnis gelangte das Bundesgericht im Entscheid "Pratteln/Erli":