Diese Verschiebung der BGF entspricht auch der Rechtswirklichkeit. In den von den Gemeinden geführten «Registern» zur Ausnützungsverschiebung werden in der Regel die Anzahl verschobener Quadratmeter festgehalten, nicht die verschobene anrechenbare Grundstücksfläche. … Diesem Ergebnis entspricht auch aus ökonomischer Sicht, dass in der Praxis der für eine vereinbarte Verschiebung bezahlte Preis eine künftige Veränderung der AZ nicht abbildet. … ee) Was die Berücksichtigung der Grünzone betrifft, gilt Folgendes: Die damalige Grünzone durfte ausdrücklich nicht zur anrechenbaren Grundstücksfläche gerechnet werden (§ 35 Abs. 4 Satz 3, drittes Lemma BO 1982).