14e/bb-dd). Eine Nutzungsübertragung zu Lasten einer Grünzone, die nicht mit einer Nutzungsziffer belegt ist, ist nicht möglich (Erw. 14e/ee). Eine Nutzungsübertragung ist in der Regel unzulässig, wenn die Ausnützung dadurch grösser wird als die für die nächsthöhere Zonenkategorie zulässige (Erw. 14g). Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 27. April 2011 in Sachen X. gegen Y. (BVURA.10.41/42/43) Aus den Erwägungen