Im Rahmen der Prüfung der flankierenden Massnahmen ist sodann auch Folgendes zu bedenken: Die Spange weist zwar einen nicht sehr grossen, aber trotzdem nicht unwesentlichen Anteil Schwerverkehr auf. Dieser stammt einerseits aus den Arbeitszonen von K. und X. Die Spange weist anderseits aber auch Lastwagen-Durchgangsverkehr auf. Dieser Lastwagenverkehr soll nicht ferngehalten werden und lässt sich wohl ohne Fahrverbot für Lastwagen auch nicht auf ein unwesentliches Mass reduzieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch nach Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Spange in relevantem Ausmass Schwerverkehr vorhanden sein wird. Im Rahmen der Prü-