reicht und die mit einer Missachtung der Höchstgeschwindigkeit verbundenen negative Folgen verhindert werden können. Solche flankierenden Massnahmen sind betreffend die Spange aber weder vorgesehen, noch liegen diesbezüglich irgendwelche Ausführungen oder Begründungen vor, auch nicht bezüglich eines allfälligen Verzichts auf solche Massnahmen, sollte der Gemeinderat K. der Meinung sein, solche seien nicht notwendig.