Eine merkliche Senkung des Geschwindigkeitsniveaus kann in der Regel nur durch gestalterische oder bauliche Massnahmen erreicht werden. Die Stärke der Massnahme ist abhängig von der zu erwirkenden Geschwindigkeitsreduktion (vgl. VPB 62.26 sowie W ERNER RYTER, 10 Jahre Tempo 30 – eine Erfolgsgeschichte, in Umwelt Aargau, Nr. 8 Januar 2000 und H.P. LINDEMANN, TH. KOY, Auswirkungen von Zonensignalisationen [Tempo 30] in Wohngebieten auf die Verkehrssicherheit in VSS – Strasse und Verkehr, Heft 9/2000; Urteil des Bundesgerichts 2A.38/2006 vom 13. Juli 2006). Gemäss der Broschüre der Abteilung Tiefbau "Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen" vom 23. Dezember 2011 (www.ag.ch/verkehr >