Es kann wie oben dargestellt davon ausgegangen werden, dass im Bereich der Spange gewisse Immissionsgrenzwertüberschreitungen zu verzeichnen sind. Eine Temporeduktion kann in einem solchen Fall helfen, die übermässige Lärmbelastung zu mindern. Voraussetzung ist aber, dass die real gefahrene Geschwindigkeit auch tatsächlich reduziert wird. Eine Geschwindigkeitslimite, die zwar herabgesetzt, nicht aber respektiert wird, kann sodann negative bzw. gefährliche Auswirkungen anstelle der angestrebten Vorteile haben.