Die Spange verursacht nur auf den ersten 16 m ab Strassenachse in der ES II Grenzwertüberschreitungen, einige der bestehenden Gebäude in der ersten Bautiefe (bzw. deren lärmempfindliche Räume) sind aber weiter davon entfernt. In der ES III werden die Immissionsgrenzwerte bereits im Abstand von 5 m ab Strassenachse und somit noch im Strassenraum eingehalten. In 9 m Abstand zur Strassenachse (in etwa der Stelle, an dem ein Gebäude erstellt werden darf) betragen die Werte 60 dB(A) bzw. 48 dB(A) und liegen demzufolge bereits um 5 bzw. 7 dB(A) unter den Immissionsgrenzwerten.