Ausserdem wird die räumliche Situation durch die Geschwindigkeitsreduktion nicht verändert und wurde von der Gemeinde nicht geprüft, ob die Kurvensituation nicht mit (einfachen) gestalterischen Mitteln verbessert werden könnte. Es liegen damit keine Gefahrensituationen vor, welche die Einführung der Tempo-30-Zone begründen könnten, ganz abgesehen davon, dass die Erforderlichkeit der Massnahme und deren Verhältnismässigkeit im vorliegenden Zusammenhang vom Gemeinderat K. nicht geprüft wurden.