Die Situation ist nicht aussergewöhnlich, der Anteil an Lastwagen am Gesamtverkehr klein und die Sichtverhältnisse gut (bzw. könnten ohne grossen Aufwand durch die Gemeinde durchgesetzt werden). Demzufolge liegt in casu keine Gefährdungssituation vor, die nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und nicht anders zu beheben ist. Ausserdem wird die räumliche Situation durch die Geschwindigkeitsreduktion nicht verändert und wurde von der Gemeinde nicht geprüft, ob die Kurvensituation nicht mit (einfachen) gestalterischen Mitteln verbessert werden könnte.