Der Gemeinderat K. führt diesbezüglich an, die beiden Kurvenbereiche … seien zu eng für gewisse Lastwagen. Zwar ist die Kurve für gewisse Lastwagen tatsächlich zu eng, so dass diese die Gegenfahrbahn mitbenutzen oder ausholen müssen, allerdings stellt dies nach Meinung des Sachverständigen, an der zu zweifeln kein Anlass besteht, keine gefährliche Situation dar. Die Situation ist nicht aussergewöhnlich, der Anteil an Lastwagen am Gesamtverkehr klein und die Sichtverhältnisse gut (bzw. könnten ohne grossen Aufwand durch die Gemeinde durchgesetzt werden).