Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Angebot der Beschwerdeführerin von der Vergabestelle in Bezug auf die offerierten Preise eingehend geprüft wurde (vgl. die Tabelle "Einzelpreisbeurteilung") und auch eine Offenlegung der Kalkulation verlangt hat. Trotz erheblicher Bedenken bezüglich einzelner Preise wurde auf einen Ausschluss verzichtet und das Angebot beim Zuschlagskriterium Preis mit der Maximalpunktzahl bewertet (Vergabevorschlag Baumeisterarbeiten, S. 1 [Beschwerdeantwortbeilage 7]; Duplik, S. 21). Das Angebot der Beschwerdeführerin hat in der Zwischenzeit keine Veränderungen erfahren.