VGE III/10 vom 4. Februar 2010 [WBE.2009.411], S. 11 f.; VGE III/11 vom 4. Februar 2010 [WBE.2009.405], S. 14). Es ist einer Vergabestelle indessen nicht gestattet, gegenüber allen Anbietern von vornherein nur auf ihre eigenen Erfahrungen abzustellen. Dies würde dazu führen, dass neue Anbietende, die noch keine Aufträge für die betreffende Vergabestelle ausgeführt haben, keine Chance auf den Zuschlag hätten; sie würden in ungerechtfertigter Weise benachteiligt.