Die Vergabestelle vermischt in ihrer Argumentation zum einen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Frage, ob ein Anbieter von seinen personellen Ressourcen (Anzahl Mitarbeiter, Qualifikation der Mitarbeiter) her überhaupt fähig ist, einen Auftrag in der Art des ausgeschriebenen auszuführen, beschlägt vorab seine Eignung. Nur wenn dies bejaht werden kann, kann eine Bewertung der personellen Leistungsfähigkeit anhand der einzelnen Subkriterien "Schlüsselpersonal" und "personelle Ressourcen" überhaupt erfolgen.