Nicht gefolgt werden kann der Argumentation der Vergabestelle, es gehe beim Zuschlagskriterium "Kompetenz" und den Subkriterien "Schlüsselpersonal" und "personelle Ressourcen" nicht um einzelne Schlüsselpersonen, sondern darum, ob und in welchem Umfang der Anbieter generell von seinem Schlüsselpersonal und überhaupt von seinen personellen Ressourcen her in der Lage sei, das Projekt ordnungsgemäss und vertragskonform abzuwickeln. Es gehe um die Kompetenz des Anbieters als Ganzes und nicht um Einzelpersonen. Die Vergabestelle vermischt in ihrer Argumentation zum einen Eignungs- und Zuschlagskriterien.