Wie die bei der Beschwerdeführerin vorhandenen personellen Ressourcen geprüft wurden und inwiefern sie für den zu vergebenden Auftrag unzureichend sein sollten, geht aus den Vergabeakten nirgends hervor. Erst aus ihren Eingaben im vorliegenden Beschwerdeverfahren erhellt, dass die Vergabestelle aus dem (von ihr als inakzeptabel bzw. als Debakel bezeichneten) Geschäftsgebaren der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit verspäteten bzw. ausstehenden Schlussabrechnungen auf unzureichende personelle Ressourcen schliesst (Beschwerdeantwort, S. 9; Duplik, S. 6 ff.).