4.1.2. Die Beschwerdeführerin erachtet die bei den beiden Subkriterien gemachten Abzüge als ungerechtfertigt und unzulässig. Die zur Bewertung beigezogenen Referenzen seien mit Ausnahme des Projekts K. ______ (Bauführer L. ______) unzulässig und willkürlich, offensichtlich sei - 10 -