Im vorliegenden Beschwerdeverfahren vertritt die Vergabestelle den Standpunkt, dass es beim Kriterium Kompetenz mit den Subkriterien Schlüsselpersonal und Personelle Ressourcen nicht um einzelne Schlüsselpersonen gehe, sondern darum, ob und in welchem Umfang der Anbieter generell von seinem Schlüsselpersonal und überhaupt von seinen personellen Ressourcen her in der Lage sei, Projekte wie das ausgeschriebene ordnungsgemäss und vertragskonform abzuwickeln. In allererster Linie gehe es um die Kompetenz des Anbieters als Ganzes und nicht um Einzelreferenzen von Einzelpersonen (Duplik, S. 14 f.; vgl. auch Beschwerdeantwort, S. 6 ff., 16 f.; Duplik, S. 13 f.).