3.4. Im vorliegenden Fall geht es um die Vergabe von üblichen Baumeisterarbeiten im Bereich Tiefbau (Tiefbau- und Belagsarbeiten). Entsprechend beträgt das Gewicht des Preises 60 %. Für Vergaben dieser Art sind Preisunterschiede von ca. 10 - 30 %, allenfalls auch 50 %, nicht aber von 100 % üblich. Die Angebote bewegen sich denn auch innerhalb einer Preisspanne von knapp 40 %. Die Vergabebehörde muss diesem Umstand bei der Preisbewertung angemessen Rechnung tragen.